Ferienwohnungen an der Ostsee

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietgegenstand und Schlüssel

1.1. Die Vermieterin vermietet die in der beigefügten verbindlichen Buchungsbestätigung näher bezeichnete Unterkunft für die aufgeführte Zeit und die angegebene Personenzahl.

1.1. Die Vermieterin vermietet die in der beigefügten verbindlichen Buchungsbestätigung näher bezeichnete Unterkunft für die aufgeführte Zeit und die angegebene Personenzahl

.1.2. Das Mietobjekt ist vollständig möbliert und eingerichtet.

1.3. Die Mieter erhalten für die Dauer der Mietzeit 2 Haustür-/Wohnungsschlüssel. Ein Schlüsseltresor befindet sich an der Ferienwohnung.

1.4. Für die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige Zustimmung der Vermieterin erforderlich.

1.5. Das Rauchen innerhalb aller Räume ist nicht gestattet.

2. Mietzeit, An- und Abreise

2.1. Die Mietdauer ist in der Buchungsbestätigung genau bezeichnet.

2.2. Das Mietobjekt kann am Anreisetag flexibel zwischen 15.00 und 20.00 Uhr bezogen werden.

2.3. Eine frühere oder spätere Anreisezeit ist zuvor mit der Vermieterin zu klären.

2.4. Am Abreisetag muss die Ferienwohnung bis spätestens 11.00 Uhr besenrein und in einem ordnungsgemäßen Zustand (Müll muss regelgerecht entsorgt sein) an die Vermieterin übergeben werden.

2.5. Die Schlüssel sind direkt auszuhändigen bzw. nach Absprache mit der Vermieterin im Schlüsseltresor zu hinterlegen.

3. Mietpreis und Zahlungsweise

3.1. Der komplette Mietpreis ist in der beigefügten Buchungsbestätigung konkret aufgeschlüsselt.

3.2. Der Betrag ist wie folgt auf das von der Vermieterin in der Buchungsbestätigung benannte Konto zu entrichten:

Eine Anzahlung von 20% spätestens 14 Tage nach Buchungsbestätigung und Rechnungsstellung

Die Restzahlung bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn

3.3. Sollte die Zeit zwischen Reiseantritt und Buchungsbestätigung kürzer als 4 Wochen sein, ist der gesamte Betrag sofort zu entrichten.

3.4. Geraten die Feriengüste mit der Anzahlung oder Restzahlung in Verzug, ist die Vermieterin berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

4. Stornierung und Aufenthaltsabbruch

4.1. Stornieren die Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, ist als Entschädigung die folgende anteilige Miete zu entrichten:

Bei einem Rücktritt bis zum 31. Tag vor Mietbeginn 20 % des Gesamtpreises

Bei einem Rücktritt vom 30. bis 15. Tag vor Mietbeginn 70 % des Gesamtpreises

Bei einem Rücktritt nach dem 14. Tag vor Mietbeginn 100 % des Gesamtpreises

4.2. Erfolgt keine Kündigung und die Feriengäste reisen nicht an, gelten die gleichen Bedingungen.

4.3. Brechen die Feriengäste den Aufenthalt vorzeitig ab, bleiben sie zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

4.4. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei der Vermieterin. Die Kontaktdaten finden Sie sowohl auf unseren Briefen und Emails, als auch auf unserer Webseite.

5. Haftung und Pflichten der Mieter sowie der Vermieterin

5.1. Bei nicht zufriedenstellender Reinigung hat der Mieter das Recht auf Nachbesserung, wenn er dies bei Ankunft unverzüglich an die Vermieterin mitteilt.

5.2. Eventuell vorgefundene Beschädigungen sind der Vermieterin unverzüglich zu melden.

5.3. Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Die Mieter sind verpflichtet, die sie begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.

5.4. Sie haften für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch sie oder sie begleitende Personen.

5.5. Wird in den vermieteten Räumen inkl. Toilette und Vorräumen geraucht, so werden für die Sonderreinigung der Geruchsschäden 500,00 € zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.6. Für ihre Haustiere haften die Feriengäste zusätzlich für alle Verunreinigungen an Polstermöbeln und Betten in Höhe der Anschaffungskosten der qualitativ vergleichbaren Ersatzprodukte.

5.7. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen. Es handelt sich um Sicherheitsschlüssel, daher ist bei Verlust der Pauschalbetrag von 200,00 € fällig.

6. Schriftform, Salvatorische Klausel

6.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

6.2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Plön. Es gilt das deutsche Recht.

Stand: 01/2019